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Leasing oder Kredit

Leasing und Kosten

Wenn sich der Existenzgründer die Frage "Kredit oder Leasing" stellt, dann gilt grundsätzlich: Die Vergleichsrechnung zwischen kredit-finanziertem Kauf und Leasingfinanzierung ist nicht einfach. Er sollte deshalb einen Experten zu Rate ziehen. Dieser hilft bei der Berechnung bzgl. Rentabilität und Liquiditätsgesichtspunkten.

"Kosten" bei Vollamortisationsverträgen:

  • Die Leasingraten sind bei Vollamortisa i.d.R. höher als bei einem Teilamortisationsvertrag, da allein mit den Raten die gesamten Kosten bis zum Ende der Grundmietzeit gedeckt werden.
  • Kauft der Leasingnehmer nach dem Ende der Grundmietzeit das Objekt, fallen im ungünstigsten Fall bis zu 60 Prozent des Kaufpreises zusätzlich an.
  • Tipp: Vollamortisationsverträge sollten aus Kostengründen immer über eine Grundmietzeit von bis zu 90 Prozent der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschlossen werden.

"Kosten" bei Teilamortisationsverträgen:

Für den Leasingnehmer ist es bei Abschluss des Leasingvertrags kaum möglich, die exakten Gesamtkosten festzulegen. Gründe z.B.:

  • Kosten beim Andienungsrecht: Handelt es sich um einen Vertrag mit "Andienungsrecht", kann der Leasinggeber verlangen, dass der Leasingnehmer das Objekt zum vereinbarten Restwert kauft oder die Differenz zum erzielbaren Marktpreis bei Verkauf an einen Dritten zuzahlt.
  • Kosten einer Mehrerlösbeteiligung: Eine vertraglich vereinbarte "Mehrerlösbeteiligung" beteiligt den Leasinggeber mit mindestens 25 Prozent am Differenzbetrag zwischen dem vereinbarten Restwert und einem erzielbaren höheren Zeitwert (Marktwert). Die Beteiligung ist unabhängig davon, ob der Leasingnehmer oder ein Dritter das Objekt erwirbt, da ein Verkauf immer zum Zeitwert erfolgen muss. Im Rahmen der Investitionsrechnung führt eine Mehrerlösbeteiligung zu einer Erhöhung der Verzinsung bzw. zu Kosten, die mit einem tendenziell höheren Restwertansatz vermeidbar gewesen wären.

 

Leasing und Kündigung

Handelt es sich um einen kündbaren Leasingvertrag, der auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wird, so ist eine Kündigung frühestens nach Ablauf von 40 Prozent der "betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer" möglich. Dabei sind Abschlusszahlungen zu leisten, die zu Beginn der Mietzeit festgelegt werden. Bei Verkauf des Objekts rechnet der Leasinggeber bis zu 90 Prozent des Verkaufserlöses auf die Abschlusszahlung an. Wichtig: Der Leasingnehmer sollte den Vertrag kündigen, wenn keine Abschlusszahlung mehr anfällt, da ansonsten die vereinbarte Leasingrate immer weiter zu zahlen ist.

Leasing und Liquidität

Leasing kann der Liquidität nützen: Der Leasingnehmer verfügt ab der ersten Leasingrate über ein Produkt oder ein Objekt, das er nicht im Voraus bzw. ab dem Zeitpunkt der Nutzung komplett bezahlen muss. Der Leasingnehmer kann die Mittel anderweitig einsetzen und er benötigt kein zusätzliches Eigenkapital. Damit verbunden ist auch der "Pay-as-you-earn-Gedanke": Die Leasingraten können ggf. aus Erträgen, die das Leasinggut erbringt, bezahlt werden.

Leasing und Steuern

Vorteile durch Steuerersparnis greifen bei Existenzgründern anfangs kaum, da sie erfahrungsgemäß in den ersten Jahren höhere Aufwendungen als Erträge haben. Bei ihnen fällt in der Regel erst gar keine bzw. kaum Gewerbekapital- und Vermögenssteuer an.

Leasing "ab Fabrik"

Hersteller-Leasinggeber können den Leasingnehmern oft günstigere Angebote unterbreiten als unabhängige Leasinggesellschaften. Der Grund: Hersteller können den Spielraum zwischen Verkaufspreis und ihren eigenen Herstellungskosten ausnutzen, indem sie ihr Angebot an den niedrigeren Herstellungskosten ausrichten. Die gesamten Leasingzahlungen sind entsprechend niedriger. Dagegen kaufen Leasinggesellschaften die Objekte vom Hersteller zu Verkaufspreisen und geben diese Kosten plus eigene Finanzierungskosten plus Gewinnspanne an den Leasingnehmer weiter. Der Hersteller profitiert auch davon: Für ihn ist das Leasing eine Art Marketinginstrument, um beispielsweise seine fabrikneuen Produkte besser absetzen zu können.

Leasingangebote durch Großabnehmer

Einige unabhängige Leasinggesellschaften erhalten - weil sie sozusagen Großabnehmer sind - von den Herstellern Rabatte, die ein einzelner Abnehmer u.U. nicht bekommt. Geben die Leasinggesellschaften diesen Rabatt weiter, dann profitiert auch der Leasingnehmer in Form von niedrigeren Leasingraten davon.
Leasing und Service: Einige Leasinggesellschaften, insbesondere Hersteller-Leasinggesellschaften, bieten ihren Kunden Zusatzleistungen an, z.B. Wartungs- und Versicherungsverträge oder Softwareservice. Der Service reicht beispielsweise bis hin zum kompletten Maschinen- und Fuhrparkmanagement oder der Übernahme der Baubetreuung beim Leasing von Immobilien (sog. Fullservice-Verträge). Die Kosten für diesen Service sind in entsprechend höheren Leasingraten enthalten. Auch der unmittelbare Kontakt zwischen Kunde und Hersteller hat Vorteile: Der Hersteller ist mit dem Objekt bestens vertraut. Für ihn ergeben sich Synergieeffekte, da er den Kunden während der gesamten Leasingzeit betreut und auf spontane Kundenwünsche wie Kapazitätszuwachs, Produktverbesserungen, aber auch Probleme etc. reagieren kann. Für den Kunden kann dies ebenfalls vorteilhaft sein, da er alles aus einer Hand erhält - u.U. sogar preisgünstiger.

Leasing und Sicherheiten

Leasing wird vielfach als Möglichkeit gesehen, eine zusätzliche Kreditquelle neben Bankkredit und öffentlichen Fördermitteln zu erschließen. Leasinggesellschaften prüfen aber nach den gleichen Bonitätsgrundsätzen wie die übrige Kreditwirtschaft. Und Existenzgründer werden erfahrungsgemäß von Leasinganbietern bonitätsmäßig zurückhaltend beurteilt.

Kosten der Entsorgung

Gibt der Leasingnehmer das Leasingobjekt am Ende der Laufzeit an den Leasinggeber zurück, dann fallen für ihn keine Entsorgungskosten an.

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