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Existenzgründung in der Gebäudereinigung - was gilt es zu beachten?
Die Gebäudereinigung zählt in Deutschland bereits seit vielen Jahren zu den wichtigsten Faktoren auf dem Arbeitsmarkt und ist genau aus diesem Grund so interessant für Existenzgründer. Im Jahr 2024 waren etwa 650.000 Menschen in der Branche tätig und erwirtschafteten einen Umsatz von etwas mehr als 27 Milliarden Euro. Entscheidend für eine Gründung ist dennoch nicht zwingend, ob die Nachfrage da ist, sondern inwiefern sich das Angebot abgrenzt. Je spezieller die Leistung, desto wichtiger werden Qualifikation, Ausrüstung, Haftungsfragen und saubere Qualitätskriterien. Formalitäten und Kalkulation - darauf kommt es an Aus rechtlicher Sicht gehört die Gebäudereinigung zu den sogenannten zulassungsfreien Handwerken, meist ohne Meisterpflicht, dafür aber mit einer Einordnung bei der Handwerkskammer. Steuerlich kann die Kleinunternehmerregelung für Gründer relevant sein. Dabei kommt es primär darauf an, ob das Geschäft darauf abzielt, in erster Linie Privat- oder Geschäftsmeldungen zu bedienen. Finanziell stellt insbesondere der Mindestlohn in der Gebäudereinigung eine große Hürde für viele Gründer dar, die Mitarbeiter einstellen möchten. Während in der Leistungsgruppe 1 15 Euro die Stunde fällig werden, liegt der Mindestlohn für die Leistungsgruppe 6 gar bei 18,40 Euro pro Stunde. In die Kalkulation sollten zudem auch Lohnnebenkosten, Ausfallzeiten, Wegezeiten, Material, Geräteverschleiß, Versicherungen, Verwaltung und Zahlungsziele fließen. Zudem ist es mitunter sinnvoll, nicht unnötig viel Geld in die Gründung zu stecken, ehe die Auftragslage tatsächlich solide ist. So kosten Hebebühnen in der Anschaffung viel Geld. Sinniger ist es daher meist, eine Hebebühne zu mieten und Geld zu sparen. Um so effizient wie möglich zu arbeiten und auch wichtige Arbeitsschutzmaßnahmen einzuhalten, können sich Gründer noch vor dem ersten Auftrag an mehreren Punkten orientieren: - Leistungspaket klar definieren - Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen vorbereiten - Material- und Dosierkonzept festlegen, um ressourcenschonend zu arbeiten - Haftungs- und Schlüsselmanagement planen - realistische Personalplanung aufstellen - Nachkalkulation durchzuführen, um die Zeitvorgabe pro zu reinigendem Objekt eingehalten werden kann Den Arbeitsschutz nicht vergessen Wie aktuelle Zahlen aus NRW zeigen, wurden bei einer Kontrolle im September 2025 zahlreiche Betriebe hinsichtlich Arbeits- und Gesundheitsschutz überprüft. Dabei wurden bei etwa 80 Prozent der Betriebe Mängel festgestellt. Gerade bei der Existenzgründung ist es wichtig, genau darauf zu achten, dass sämtliche Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz eingehalten werden. Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, Gefahrstoff- und Dosierkonzepte, Schlüssel- und Zutrittsregeln sowie die Dokumentationspflicht sollten in jedem Fall in den Fokus gerückt werden. Andernfalls können bei Nichteinhaltung rasch drastische Strafen drohen, wenn im Zuge einer Kontrolle erhebliche Mängel oder Verstöße festgestellt werden. Mitunter kann die Höhe solcher Strafen sogar das finanzielle Ende des Unternehmens bedeuten.
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