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Startseite » Infothek » Vorbereitung » Rechtsformen » Rechtsformkriterien »

 

Rechtsformkriterien

Prüfen Sie welche Kriterien "Ihre" Rechtsform erfüllen soll:

  • Wollen Sie ihr Unternehmen allein oder mit Partnern führen?
  • Je nachdem, ob Sie Ihr Unternehmen allein oder gemeinsam mit einem oder mehreren Partnern führen wollen, sollten Sie die geeignete Rechtsform wählen.

  • Wollen Sie möglichst wenig Formalitäten bei der Gründung haben?
  • Der bürokratische Aufwand ist je nach Rechtsform sehr unterschiedlich. Gründer müssen diese Aufgaben (z. B. Einberufung und Dokumentation von Gesellschafterversammlungen etc.) zumeist selbst übernehmen, da sie noch nicht über die entsprechende personelle Ausstattung verfügen.

  • Wie umfangreich sollte Ihre Haftung sein?
  • Der Vorteil bei Kapitalgesellschaften ist, dass die Haftung der Gesellschafter auf ihren Kapitalanteil beschränkt bleibt. Dies gilt aber nur für die vertragliche Haftung, nicht aber beispielsweise für die Produkthaftung. Beim Einzelunternehmen oder der Personengesellschaften haften die Gesellschafter in der Regel unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen.

  • Wie hoch ist Ihre Steuerbelastung?
  •  

    Je nach Gewinnhöhe bietet jede Rechtsform unterschiedliche Möglichkeiten, Steuern zu sparen. Berechnen Sie daher gemeinsam mit Ihrem Steuerberater welche Rechtsform in welcher Ausgestaltung und bei welcher Ertragslage das steuerliche Optimum bietet. Auf keinen Fall gibt es DAS Steuersparmodell. Bedenken Sie auch, dass je nach Rechtsform zusätzliche Steuern anfallen können, z. B. die Lohnsteuer für das Geschäftsführergehalt bei der GmbH.
  • Passt die Rechtsform zu Ihrer Branche?
  • Eine Rechtsform sollte immer auch zum Unternehmen und zu seiner Branche passen. Ob der Unternehmer im Schadensfall mit seinem Privatvermögen oder seinem Kapitalanteil haftet wird je nach Branche und Risiko unterschiedlich gehandhabt. Für einen Vermögensberater mag beispielsweise die GmbH die übliche Rechtsform sein, ein Journalistenbüro würde dagegen eher die GbR wählen.

  • Welchen Aufwand können und wollen Sie für Ihre Buchführung betreiben?
  • Neben dem Steuergesetz entscheidet auch die Rechtsform darüber, ob ein Unternehmen buchführungspflichtig ist oder nicht. Dies hat beträchtliche Folgen, schließlich ist der Aufwand für eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung wesentlich geringer als für eine komplette Buchführung mit Jahresabschluss.

  • Sind Sie bereit Ihre Unternehmensdaten zu veröffentlichen?
  • Publizitätspflichtige Unternehmen müssen ihre Bilanz - je nach Größe - der Öffentlichkeit zugänglich machen. Manch ein Unternehmer mag hierin das Risiko sehen, der Konkurrenz Daten "frei Haus" zu liefern und dadurch Wettbewerbsnachteile in Kauf zu nehmen.

  • Wie viel darf die Rechtsform kosten?
  • Die Kosten für Anwalt, Notar, Anmeldung usw. liegen zwischen 18 EURO und 1.800 EURO. Hohe Kosten sind in der Regel mit der Abfassung von Gesellschaftsverträgen verbunden. Ein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital gibt es nur für die GmbH (25.000 Euro) und die AG (50.000 Euro).
    Wer stellt Ihnen Ihr Startkapital zu Verfügung?

    Die Rechtsform spielt hierbei vor allem dann eine Rolle, wenn Beteiligungskapitalgeber mit einbezogen werden. Wichtig ist hier, mit Hilfe der Rechtsform festzulegen, welche Mitsprache- und Kontrollrechte die Investoren haben und unter welchen Bedingungen sie ihr Kapital wieder abziehen können.

  • Soll oder muss Ihr Unternehmen ins Handelsregister eingetragen werden?
  • Ein kaufmännisches Unternehmen wird immer ins Handelsregister eingetragen mit der Folge, dass es nach den Regeln des Handelsgesetzbuches geführt werden muss. Dazu gehört beispielsweise, dass auf allen Geschäftsbriefen neben dem Namen, die Rechtsform, der Sitz und die Registernummer aufgeführt werden muss. Kaufleute sind gewerbetreibende Einzelunternehmer, es sei denn, ihr Unternehmen erfordert keinen "nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb." Das heißt: Wer einfache, überschaubare Geschäftsbeziehungen hat, ist auch bei hohem Umsatz kein Kaufmann. Diese Kleingewerbetreibenden haben aber die Möglichkeit, sich freiwillig - mit allen Rechten und Pflichten - ins Handelsregister eintragen zu lassen. Der Vorteil: Das Unternehmen wirkt seriös und professionell.

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