Bulgarien
Allgemeines
Staatsform:Republik Offizielle Bezeichnung:Republik Bulgarien Fläche: 110.994 km² Bevölkerung:8,5 Mio. Hauptstadt / Regierungssitz: Sofia Währung:Lew, Lw
Gesellschaftsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH = OOD)
Gründungsvoraussetzungen
Gründerzahl: mind. 1 Person (natürliche oder juristische) Gründung durch Ausländer: zulässig Gesellschaftszweck: nur zur Durchführung von Handelsgeschäften Gründungskapital
Mindeststammkapital:50.000 Lw
Stammeinlage: mind. 500 Lw pro Gesellschafter; durch 100 teilbar
Einzahlung mind. 1/3 seiner Einlage und mind. 500 Lw
Gründungskosten und –dauer
Kosten: bis zu 10.000 Lw Dauer: durchschnittlich 2 bis 6 Monate
Gesellschaftsvertrag:
Form:einfache Schriftform genügt
Inhalt: Firma, Sitz und Gegenstand; Höhe des Stammsitzkapitals; Fristen für Resteinzahlungen; Höhe der Anteile, Geschäftsführung und Art der Vertretung,,; Gesellschaftervorrechte; andere Rechte und Pflichten der Gesellschafter
Gründungsablauf
Man unterscheidet drei Phasen:
1.Vorgründungsphase
(“Vorgründungsgesellschaft”):
Einigung zur Geschäftsgründung
2.Gründungsphase (“vorgesellschaft”):
- Aufsetzung des Gesellschaftsvertrages (bzw. Gründungsprotokolls) und Unterzeichnung durch Gesellschafter
- Bestellund des Geschäftsführer
- Einzahlung der Mindesteinlagen
- Anmedlung der Gesellschaft in das Handelsregister des örtlichen Gerichtes durch das Geschäftsführungsorgan
- Hinterlegung beglaubigter Unterschriften der Geschäftsführer
3.Juristische Person: Eintragung im Handeslregister
Gesellschaftsstruktur
Gesellschaftenversammlung:
Oberstes Willensbildungs-/ Kontrollorgan; Zusammenkunft mind. Einmal jährlich; Beschlußfassung auch bei Abwesenheit möglich
Geschäftsführer: mind. 1 natürliche Person Vertretung:Gemeinschafts- oder Einzelvertretung Aufsichtsrat:rein fakultativ Starke Informations- und Einsichtsrechte der Gesellschafter
Publizität und Rechnungslegung
- keine Pflicht zur Publizität
- Jahresabschluß in bulgarischer Sprache und Währung
- Prüfung durch Dipl. Fachbuchhalter
Steuern
Unternehmenssteuer
Gewinnsteuer: bis 1 Mio. 30% darüber 40%.
(bei juristischen Personen mit überwiegend staatlicher Beteiligung kommen hinzu: 10% Pflichtbeitrag an die Gemeinde und 2% an die Melora-tionsfonds)
Personensteuern
Lohnsteuer: einkommensabhängig – progressiv von 20% bis 40%
Kapitalertragssteuer:
für Einnahmen ausländischer Personen ausDividenden, Anteilen, Zinsen, Lizenzen und Mieten 15%, für Dividenten und Gewinn aus Anteilen für Gesellschaften mit ausländischer Beteiligung 10%
Umsatzsteuer: 18% (Waren des Grundbedarfs =%)
Doppelbesteuerungsabkommen: u.a. mit D, E, F, GB, I, USA
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