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Startseite » Infothek » Vorbereitung » Rechtsformen » Rechtsformen - Europa » Österreich »

 

Österreich

Allgemeines:

Staatsform:parlamentarische Bundesrepublik
Offizielle Bezeichnung: Republik Österreich
Fläche:83.555 km²
Bevölkerung:7,9 Mio.
Hauptstadt / Regierungssitz: Wien
Währung: Euro, Österreichischer Schilling

Gesellschaftsform

GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gründungsvoraussetzungen

Gründerzahl: mind. 1 (nach EU-Recht)
Gründung durch Ausländer:zulässig

Gründungskapital

Stammkapital:mind. 500.000 öS

(davon mind. 250.000 öS als Bareinzahlung)

Stammeinlage:mind. 1.000 öS (davon ist mind. ¼ einzuzahlen, aber auch mind.  1.000 öS)

 

Gründungskosten und –dauer

Kosten:ca. 50.000 – 100.000 öS

Dauer:mehrere Monate

Gesellschaftsvertrag:

Form:notariell beurkundet

Mindestinhalt:Firma, Sitz, Gegenstand, Höhe des Stammkapitals,

Beiträge der Stammeinlagen

Gründungsablauf:

1. notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag

2. Geschäftsführerbestellung

3. Lleistung der gesetzlich vorgeschriebenen Einlagen

4. Firmenwortlautgutachten

5. Für bestimmte Unternehmensgegenstände behördliche Konzession

6. Wahl des Aufsichtsrates (falls erforderlich)

7. Bezhalung der 2% Kapitalverkehrssteuer

8. Beglaubigte Anmeldung sämtlicher Geschäftsführer

9. Prüfung, Bewilligung und Eintragung durch das Firmenbuchgericht

10. Pflichtveröffentlichung der Eintragung

Gesellschaftsstruktur

Gesellschaftenversammlung:jährlich in Österreich (ein Ort im Ausland ist unter bestimmten Umständen möglich)

Aufsichtsrat: ab einer bestimmten Größe zwingend erfoderlich; dann auch Arbeitnehmer –vertreter zwingend vorgeschrieben (pro zwei Aufsichtsratmitglieder ein Arbeitsnehmer-vertreter)

Geschäftsführer:mind. 1 natürliche Person

Geschäftsführung/ Vertretung:gesetzlich gilt Gesamtvertretung; Vertretungsbefugnis gegenüber Dritten nicht beschränkbar

Publizität und Rechnungslegung:

Pflicht zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses bei Firmenbuchgericht und bei großen GmbH’s zusätzlich im Amtsblatt der Wiener Zeitung. Rechnungslegungspflichten nach EU-Recht

Steuern

Unternehmenssteuern:Köperschaftssteuer:34%

Kommunalabgabe. 3%

Dienstgeberbeitrag:4,5%

             

Personensteuern:Einkommenssteuer

Für die ersten 50.000 öS:10%

Auf die weiteren 100.000 öS: 22%

Auf die weiteren 150.000 öS: 32%

Auf die weiteren 400.000 öS: 42%

Auf die weiteren Beträge: 50%

Vermögenssteuer: wird erhoben

Umsatzsteuer:20% (10% u. 32%):

(muß noch auf EU-Niveau gesenkt werden)

Doppelbesteuerungsabkommen:mit allen EU-Mitgliedern und den USA

 

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