Österreich
Allgemeines:
Staatsform:parlamentarische Bundesrepublik Offizielle Bezeichnung: Republik Österreich Fläche:83.555 km² Bevölkerung:7,9 Mio. Hauptstadt / Regierungssitz: Wien Währung: Euro, Österreichischer Schilling
Gesellschaftsform
GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gründungsvoraussetzungen
Gründerzahl: mind. 1 (nach EU-Recht) Gründung durch Ausländer:zulässig
Gründungskapital
Stammkapital:mind. 500.000 öS
(davon mind. 250.000 öS als Bareinzahlung)
Stammeinlage:mind. 1.000 öS (davon ist mind. ¼ einzuzahlen, aber auch mind. 1.000 öS)
Gründungskosten und –dauer
Kosten:ca. 50.000 – 100.000 öS
Dauer:mehrere Monate
Gesellschaftsvertrag:
Form:notariell beurkundet
Mindestinhalt:Firma, Sitz, Gegenstand, Höhe des Stammkapitals,
Beiträge der Stammeinlagen
Gründungsablauf:
1. notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag
2. Geschäftsführerbestellung
3. Lleistung der gesetzlich vorgeschriebenen Einlagen
4. Firmenwortlautgutachten
5. Für bestimmte Unternehmensgegenstände behördliche Konzession
6. Wahl des Aufsichtsrates (falls erforderlich)
7. Bezhalung der 2% Kapitalverkehrssteuer
8. Beglaubigte Anmeldung sämtlicher Geschäftsführer
9. Prüfung, Bewilligung und Eintragung durch das Firmenbuchgericht
10. Pflichtveröffentlichung der Eintragung
Gesellschaftsstruktur
Gesellschaftenversammlung:jährlich in Österreich (ein Ort im Ausland ist unter bestimmten Umständen möglich)
Aufsichtsrat: ab einer bestimmten Größe zwingend erfoderlich; dann auch Arbeitnehmer –vertreter zwingend vorgeschrieben (pro zwei Aufsichtsratmitglieder ein Arbeitsnehmer-vertreter)
Geschäftsführer:mind. 1 natürliche Person
Geschäftsführung/ Vertretung:gesetzlich gilt Gesamtvertretung; Vertretungsbefugnis gegenüber Dritten nicht beschränkbar
Publizität und Rechnungslegung:
Pflicht zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses bei Firmenbuchgericht und bei großen GmbH’s zusätzlich im Amtsblatt der Wiener Zeitung. Rechnungslegungspflichten nach EU-Recht
Steuern
Unternehmenssteuern:Köperschaftssteuer:34%
Kommunalabgabe. 3%
Dienstgeberbeitrag:4,5%
Personensteuern:Einkommenssteuer
Für die ersten 50.000 öS:10%
Auf die weiteren 100.000 öS: 22%
Auf die weiteren 150.000 öS: 32%
Auf die weiteren 400.000 öS: 42%
Auf die weiteren Beträge: 50%
Vermögenssteuer: wird erhoben
Umsatzsteuer:20% (10% u. 32%):
(muß noch auf EU-Niveau gesenkt werden)
Doppelbesteuerungsabkommen:mit allen EU-Mitgliedern und den USA
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