Deutschland
Allgemeines:
Staatsform:parlamentarische Bundesrepublik Offizielle Bezeichnung:Bundesrepublik Deutschland Fläche: 356.733 km² Bevölkerung:81,2 Mio. Hauptstadt:Berlin Regierungssitz: Berlin Währung: Euro
Gesellschaftsform
GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gründungsvoraussetzungen
Gründerzahl:mind. 1 Person (natürliche oder juristische)
Gründung durch Ausländer: zulässig
Gesellschaftszweck:Gründung zu jedem – erlaubten – Zweck zulässig; nicht auf Betrieb eines Handeslgewerbes beschränkt
Gründungskapital:
Stammkapital: mind. 25.000 Euro Stammeinlagen:1. Pro Gesellschafter mind. 250 Euro
1.1. Bei Mehrpersonengesellschaften: Einzahlung von mind. 12.500 Euro (bzw. 25% des gezeichneten Stammkapitals)
1.2. Bei Einpersonengesellschaften: muß für die Resteinlage Sicherheit nachgewiesen werden
1.3.Einlageleistung in Form von Geld- oder Sacheinlagen (Sachgründungsbericht erforderlich; i.d.R. Wertgutachten)
Gründungskosten und –dauer
Kosten:bei 25.000 Euro Stammkapital Ca. 900 bis 1.100 Euro Dauer:ca. 3 Monate
Gesellschaftsvertrag:
Form: notariell beurkundet
Inhalt:
1. zwingend vorgeschrieben: -Firma, Sitz der Gesellschaft -Gegenstand des Unternehmens -Betrag des Stammkapitals -Betrag der Stammeinlagen der Gesellschafter
2. empfehlenswert: Regelungen über -Verfügung über Gesellschaftsanteile -Geschäftsführungs- und Vertretungsmodalitäten
Gründungsablauf:
Man unterscheidet drei Phasen:
1.Vorgründungsphase
(“Vorgründungsgesellschaft”):
Entwurf und Fixierung eines Gesellschaftsvertrages
2.Gründungsphase (“Vor-GmbH”).
- notariell beurkundeter Ges. vertrag
- Gründungsprotokoll: Unterzeichnung durch die Gesellschafter oder Vertreter
- Bestellung der Geschäftsführer im Gesellschaftsvertrag bzw. im Gründungsprotokoll
- Mindeseinzahlung (s. hierzu auch unter: Gründungskapital)
- Anmeldung der Gesellschaft in öffentlich beglaubigter Form durch alle Geschäftsführer beim Registergericht
3..Juristische Person: Eintragung in Handelsregister
Gesellschaftsstruktur:
Gesellschaftenversammlung:
Oberstes Willensbildungs- / Kontrollorgan; Zusammenkunft grds. einmal jährlich; schriftliche Abstimmung möglich
Geschäftsführer: eine oder mehrere (natürliche Personen)
Geschäftsführung/ Vertretung:
Gesetzlich gilt (bei mehreren) Geschäftsführern Gesamtvertretung;
Vertretungsbefugnis gegenüber Dritten nicht beschränkbar
Auskunfts- und Einsichtsrechte der Gesellschafter: stark ausgeprägt!
Aufsichtsrat: grds. fakultativ
Publizität und Rechnungslegung
Publizität:Handelsregister
Rechnungslegung:
Jahresabschluß:Aufstellung der Bilanz sowwie der GuV-Rechnung nebst Lagebericht;
Prüfungserleichterungen: für kleine und mittlere GmbH’s besteht keine Offenlegungspflicht
Steuern
Unternehmenssteuern
Körperschaftssteuer:
30% bei Gewinnausschüttung
45% bei Einbehaltung des Gewinns
Gewerbesteuer: ca. 18%
Vermögenssteuer: 0,6% des Betriebsvermögens (Freibetrag 250.000 Euro)
Personensteuern:
Einkommenssteuer:.
Progressiv in Abhängigkeit von der Einkommenshöhe (max 53%)
Umsatzsteuer: 16%
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