Niederlande
Allgemeines
Staatsform: parlamentarische Erbmonarchie Offizielle Bezeichnung:Königreich der Niederland Fläche: 41.865 km² Bevölkerung: 15,3 Mio. Hauptstadt: Amsterdam Regierungssitz: Den Haag Währung: Euro, Holländischer Gulden, NLG, hfl
Gesellschaftsform
GmbH = B.V. = Besloten Vennoootschap met beperkte aansprakellijkheid(„Geschlossene Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
Gründungsvoraussetzungen
Gründerzahl: mind. 1 Person (natürliche oder juristische)
Gründung durch Ausländer: zulässig
Gesellschaftszweck: Gründung zu jedem –erlaubten- Zweck zulässig; nicht auf Betrieb eines Handeslgewerbes beschränkt
Gründungskapital
a) Genehmigtes Kapital > 40.000 hfl
b) Gezeichnetes Kapital > 40.000 hfl
(und b > 20% von a)
c) Eingezahltes Kapital > 40.000 hfl
(und c > 25% von b)
Gründungskosten und –dauer
Kosten: mind. 1.800 DM
(abhängig vom Stammkapital und vom Beratungsaufwand)
Dauer: Ca: 2 Monate
Gesellschaftsvertrag:
Form: notariell beurkundet
Inhalt: Gründer, Betrag des gezeichneten und des eingezahlten Kapitals, erstmalige Geschäftsführerbestellung, Satzung (Firma, Sitz, Zweck, genehmigtes Kapital, Anteile, Sperrklausel bzgl. Anteilsübertragung, Vertretungsregelung für Abwesenheit oder Verhinderung von Geschäftsführern)
Gründungsablauf
1. Entwurf einer notariellen Gründungsurkunde
2. Vorlage dieses Entwurfs beim niederländischen Justizministerium (Prüfung des Gründungsvertrages und der Gründer)
3. Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung durch das Ministerium
4. Notarielle Beurkundung der Gründung (Entstehung der juristischen Person)
5. Eintragung in das Handeslregister (deklaratorischer Charakter)
6. Veröffentlichung im Staatscourant
Gesellschaftsstruktur
Gesellschaftenversammlung:
oberstes Willensbildungs- / Kontrollorgan; Zusammenkunft grds,, einmal jährlich; schriftliche Abstimmung möglich
Geschäftsführer: mind. 1 Person (natürliche oder juristische)
Vertretung: gesetzlich gilt Einzelvertretung
Aufsichtsrat: grds. Fakultativ; vorgeschrieben nur für eine „große B.V.“ (gezeichnetes
Kapital > 25 Mio. hfl)
Publizität und Rechnungslegung
· Pflicht zur Publizität im örtlichen Handelsregister
· Bilanzveröffentlichungspflicht für jede B.V.
· Rechnungslegung nach EU-Recht (gem. der 4. EG-Richtlinie – Bilanzrichtlinie)
Steuern
Unternehmenssteuern
Körperschaftssteuer: 35% (für die ersten 100.000 hfl 40%)
Gewerbesteuer : nein
Vermögenssteuer: nein
Gesellschaftssteur: 1% vom eingezahlten Kapital (einmalig bei Gründung; bei Kapitalerhöhung auf das zusätzliche Kapital
Personensteuern:
Lohnsteuer: 0 bis 44.349 hfl p.a. : 37,65% (incl. 31,5% Sozialversicherung)
über 44,349 hfl bis 88.695 hfl: 50% über 88.695 hfl: 60% Sonderregelung für Ausländer
Vermögelnssteuer: 0,8%
Kapitalertragssteuer: 25%
Umsatzsteuer: 17,5%
Doppelbesteuerungsabkommen: mit allen EU-Mitgliedern und den USA
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