Existenzgründung mit dem Existenzgründer-Netzwerk - das aktive Netzwerk für gemeinsame Existenzgründung

 

 Suche

 

 

Profisuche

 weiterführende Themen

» Startseite

verwandte Themen

» Beratungsförderung
»
Beschäftigungshilfe
»
BTU-Beteiligung
»
DtA-Beteiligung
» DtA-Bürgschaft
»
DtA-Mikro-Darlehen
»
DtA-EKE
»
DtA-Existenzgründung
»
DtA-Startgeld
»
Einstellungszuschuss
»
Erneuerbare Energien
»
ERP-Beteiligung
»
ERP-Eigenkapital
»
ERP-Existenzgründung
»
ERP-Regional
»
ERP-Umwelt
»
EXIST
»
FUTOUR 2000
»
GA-Förderung
»
gbb-Konsolidierung
»
Internet-Preis
»
Investionszulage
»
KfW-Beschäftigung
»
KfW-Beteiligungsfond
»
KfW-Liquiditätshilfe
»
KfW-Mittelstand 1
»
KfW-Risikokapital
»
Multimedia
»
Schulungsförderung
»
Sonderabschreibung
»
Ich AG
»
Überbrückungsgeld


Newsletter abonnieren

Werbung

 

Startseite » Infothek » Vorbereitung » Förderprogramme » DtA-Bürgschaft »

DtA-Bürgschaftsprogramm

Die Deutsche Ausgleichsbank (DtA) vergibt mit Unterstützung des Bundes und der Länder Bürgschaften für Investitions- und Betriebsmittelkredite in den fünf neuen Bundesländern und Berlin (Ost). Diese Bürgschaften dienen der Errichtung, Erweiterung, Umstellung oder Rationalisierung von Betrieben. Sie werden dann wichtig, wenn Kreditnehmer zwar ein tragfähiges Unternehmenskonzept haben, aber nicht über bankübliche Sicherheiten verfügen.
Kredite zur finanziellen Sanierung von Unternehmen werden nicht verbürgt.

Gefördert werden mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich ganz oder mehrheitlich in privater Hand befinden; auch Genossenschaften.

Die Bürgschaften werden gegenüber der Hausbank übernommen. Sie decken höchstens 80 % des Ausfalls (Selbstbehalt des Kreditgebers 20 %). Der Mindestbetrag der Bürgschaft beträgt in der Regel 750.000 Euro; ein Höchstbetrag von 10 Mio. Euro soll nicht überschritten werden.

Die Laufzeit der verbürgten Kredite soll die voraussichtliche Nutzungsdauer der finanzierten Investitionen nicht übersteigen. Die Deutsche Ausgleichsbank erhebt ein Bürgschaftsentgelt.

Das DtA-Bürgschaftsprogramm wird von der Deutschen Ausgleichsbank (DtA) durchgeführt. Die Anträge müssen bei der Hausbank (Bank oder Sparkasse) gestellt werden, welche die Finanzierung dann auch abwickelt. Auskünfte erteilen die Kreditinstitute bzw. die Deutsche Ausgleichsbank.

 

 Werbung
Ihre Anzeige hier?

 

 - Werbung -

 

 - Werbung -

 


Weitere Online-Angebote des Verlagshauses LayerMedia, Inc.:
Business:
join-online.de | firmenpresse.de | interexpo.de | gruenderstadt.de | existenzgruender-netzwerk.de
unternehmer-netzwerk.de | buerotipp.de | bonx.de
vertriebsoffice.de | businesspress24.com | businessplan-service.de | ratigo.de | vertreter.info
Industrie:
industrietreff.de | packtreff.de | automatisierungstreff.de | chemlin.de | chemlin.com
Consumer:
adyoo.de | classicello.de | kidyoo.de | fitundmunter.de | gateo.de | fynngo.de S.O.S. Deutschland | internet-intelligenz.de

Über uns | Presse | Mediadaten | Nutzungsbedingungen | Datenschutz