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Startseite » Infothek » Vorbereitung » Förderprogramme » ERP-Umwelt »

 

ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm

Wer kann gefördert werden?

Private gewerbliche Unternehmen.

Was wird mitfinanziert?

Investitionen auf den Gebieten der

  • Abfallwirtschaft - Produktionsanlagen - Anlagen zur Abfallverwertung - Anlagen zur Abfallbeseitigung
  • Abwasserreinigung - Produktionsanlagen - Anlagen zur Abwasserreinigung und -behandlung
  • Luftreinhaltung - Anlagen, die zur Vermeidung oder wesentlichen Verminderung des Schadstoffausstoßes führen - Anlagen zur Luftreinhaltung - Anlagen zur Reduzierung von Lärm, Geruch und Erschütterungen
  • Energieeinsparung - Energieeinsparung und rationelle Energieverwendung - Vorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energie

Investitionen, mit denen die Entstehung von Umweltbelastungen vermieden oder wesentlich vermindert werden kann, werden bevorzugt gefördert.

In welchem Umfang kann mitfinanziert werden?

Bis zu 50 % der förderfähigen Kosten können finanziert werden. Die Obergrenzen für die Kredite liegen bei 500.000 Euro in den alten Bundesländern sowie bei 1 Mio. EURO in den neuen Bundesländern und in Berlin. Der Höchstbetrag darf überschritten werden, wenn das Vorhaben umweltpolitisch besonders förderungswürdig ist.

 

Wie sind derzeit die Konditionen?

In den neuen Bundesländern und Berlin beläuft sich der Zinssatz 10 Jahre lang auf 5,25 % pro Jahr. Im übrigen Bundesgebiet beträgt der Zinssatz 5,75 % pro Jahr. Bei längerer Laufzeit des Darlehens gilt der für die Restlaufzeit bei Ablauf der 10-jährigen Zinsbindungsfrist maßgebliche ERP-Zinszatz für Neuzusagen. Der Kredit wird zu 100 % ausgezahlt.

Wie wird getilgt?

Während der tilgungsfreien Jahre sind lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge zu entrichten. Erst danach beginnt die Tilgung mit gleichhohen halbjährlichen Raten.

Welche Sicherheiten sind zu stellen?

Vom Kreditnehmer sind bankübliche Sicherheiten zu stellen. Hierzu zählen beispielsweise

  • Grundschulden
  • Sicherungsübereignung von Maschinen
  • Bürgschaft einer Bürgschaftsbank (soweit erforderlich)

Form und Umfang der Sicherheiten werden zwischen dem Unternehmen und seiner Hausbank vereinbart. Auf Antrag kann die Deutsche Ausgleichsbank die Hausbank zur Hälfte von der Haftung freistellen. Dies gilt nur bei Vorhaben in den neuen Ländern und in Ost-Berlin.

Wie wird der Antrag gestellt?

Anträge können bei jedem Kreditinstitut gestellt werden. Die Darlehen werden von der Deutschen Ausgleichsbank vergeben.

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