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ERP-Regionalförderprogramm

Das ERP-Regionalförderprogramm gilt nur für die neuen Bundesländer, für Berlin und für die Gebiete der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" in den westlichen Bundesländern.

Wer kann gefördert werden?

  • Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe), deren Jahresumsatz (einschließlich verbundener Unternehmen) in den neuen Ländern und Berlin 50 Mio. EURO und in den alten Ländern 40 Mio. EURO nicht übersteigt
  • Freiberuflich Tätige (ausgenommen Heilberufe)

Existenzgründer werden aus den ERP-Existenzgründungsprogrammen gefördert.

Was wird mitfinanziert?

Alle Investitionen von bestehenden oder neu gegründeten Unternehmen, die langfristiger Kredite bedürfen. Hierzu zählen

  • der Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
  • Bau-Investitionen
  • die Anschaffung von Maschinen und Fahrzeugen
  • die Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • der Erwerb immaterieller Wirtschaftsgüter
  • der Kaufpreis einer Firma

 

Nicht gefördert werden Umschuldungen, Nachfinanzierungen und die Finanzierung von Betriebsmitteln. Für Vorhaben in den westlichen Bundesländern kann gleichzeitig ein Investitionszuschuss nicht in Anspruch genommen werden.

In welchem Umfang kann mitfinanziert werden?

Der Anteil der Finanzierung kann in den neuen Ländern und Berlin bis zu 75 % und in den alten Ländern bis zu 50 % betragen. Es besteht eine Obergrenze von 500.000 EURO, in den neuen Ländern und Berlin ist bei bedeutsamen Vorhaben eine Förderung bis zu 3 Mio. EURO möglich.

Wie sind derzeit die Konditionen?

Der Zinssatz beläuft sich 10 Jahre lang auf 5,25 % pro Jahr in den neuen Ländern und Berlin und 5,75 % im übrigen Bundesgebiet. Der Kredit wird zu 100 % ausgezahlt. Bei längerer Laufzeit des Darlehens gilt für die Restlaufzeit der bei Ablauf der 10-jährigen Zinsbindungsfrist maßgebliche ERP-Zinszatz für Neuzusagen.

Welche Laufzeit hat der Kredit?

Die maximale Kreditlaufzeit beträgt bis zu 15 Jahren, in den neuen Ländern und Berlin bis zu 20 Jahre. Dabei sind im alten Bundesgebiet höchstens 2 Jahre , in den neuen Ländern und Berlin höchstens bis zu 5 Jahre tilgungsfrei.

Wie wird getilgt?

Während der tilgungsfreien Jahre sind lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge zu entrichten. Erst danach beginnt die Tilgung mit gleichhohen halbjährlichen Raten.

Welche Sicherheiten sind zu stellen?

Vom Kreditnehmer sind bankübliche Sicherheiten zu stellen. Hierzu zählen beispielsweise

  • Grundschulden
  • Sicherungsübereignung von Maschinen
  • Bürgschaften (einschließlich Bürgschaften von Bürgschaftsbanken) Form und Umfang der Sicherheiten werden zwischen dem Investor und seiner Hausbank vereinbart.

Wie wird der Antrag gestellt?

1. Schritt: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt Kredite nicht unmittelbar an den Investor, sondern ausschließlich über Hausbanken, welche für die Kredite die Haftung übernehmen müssen. Die Hausbank hat die Möglichkeit, sich für den ERP-Kredit bei Vorhaben in den neuen Ländern und Ost-Berlin zu 50 % von der Haftung freistellen zu lassen. Der Antrag ist bei einer Bank oder Sparkasse zu stellen. Ihre Wahl steht dem Kreditnehmer frei.

2. Schritt: Mit dem Vorhaben kann frühestens begonnen werden, nachdem sich die Bank oder Sparkasse grundsätzlich zur Finanzierung bereit erklärt hat. Danach leitet die Hausbank den Antrag weiter an die KfW. Sobald die KfW die Finanzierungszusage erteilt, schließt die Hausbank mit dem Antragsteller einen Kreditvertrag ab.

3. Schritt: Nach der Vertragsunterzeichnung kann der Antragsteller das Geld gemäß dem Mittelbedarf anteilig abrufen.

© 2003 Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

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