Existenzgründung mit dem Existenzgründer-Netzwerk - das aktive Netzwerk für gemeinsame Existenzgründung

 

 Suche

 

 

Profisuche

 weiterführende Themen

» Startseite

verwandte Themen

» Beratungsförderung
»
Beschäftigungshilfe
»
BTU-Beteiligung
»
DtA-Beteiligung
»
DtA-Bürgschaft
»
DtA-Mikro-Darlehen
»
DtA-EKE
»
DtA-Existenzgründung
»
DtA-Startgeld
»
Einstellungszuschuss
»
Erneuerbare Energien
»
ERP-Beteiligung
»
ERP-Eigenkapital
»
ERP-Existenzgründung
»
ERP-Regional
»
ERP-Umwelt
»
EXIST
»
FUTOUR 2000
»
GA-Förderung
»
gbb-Konsolidierung
»
Internet-Preis
»
Investionszulage
»
KfW-Beschäftigung
»
KfW-Beteiligungsfond
»
KfW-Liquiditätshilfe
» KfW-Mittelstand 1
»
KfW-Risikokapital
»
Multimedia
»
Schulungsförderung
»
Sonderabschreibung
»
Ich AG
»
Überbrückungsgeld


Newsletter abonnieren

Werbung

 

Startseite » Infothek » Vorbereitung » Förderprogramme » KfW-Mittelstand 1 »

 

KfW-Mittelstandsprogramm

Das KfW-Mittelstandsprogramm bietet langfristige Darlehen mit günstigen Festzinssätzen für alle Arten von gewerblichen Investitionen an.

Gefördert werden mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel, Dienstleistungen). Der Jahresumsatz darf 500 Mio. Euro bzw. den entsprechenden DM-Betrag nicht übersteigen. Gefördert werden auch die Freien Berufe (einschließlich Heilberufe).

Finanzierungsanteil:
Das KfW-Mittelstandsprogramm kann maximal 75 % der förderfähigen Investitionskosten abdecken. Der Anteil der Finanzierung richtet sich dabei nach der Umsatzgröße des Unternehmens.

Das KfW-Mittelstandsprogramm wird oft mit anderen Programmen kombiniert, z.B. mit dem ERP-Regionalförderprogramm oder - wenn die Investition besondere Umwelteffekte hat - mit dem KfW-Umweltprogramm.

Höchstbetrag:
Der Kredithöchstbetrag liegt in der Regel bei 5 Mio. Euro. Bei Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 50 Mio. Euro kann diese Grenze auch überschritten werden.

 

Sicherheiten:
Es werden bankübliche Sicherheiten verlangt. Möglich sind auch Bürgschaften der Bürgschaftsbanken.

Haftungsfreistellung:
Bei Krediten in den neuen Bundesländern und Berlin (Ost) bis 2 Mio. Euro kann die Hausbank zu 50 % von der Haftung freigestellt werden.

Das KfW-Mittelstandsprogramm wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) durchgeführt. Die Anträge an die KfW müssen bei der Hausbank (Bank oder Sparkasse) gestellt werden, die die gesamte Finanzierung dann auch abwickelt. Auskünfte erteilen die Kreditinstitute bzw. die Kreditanstalt für Wiederaufbau.

 Werbung
Ihre Anzeige hier?

 

 - Werbung -

 

 - Werbung -

 


Weitere Online-Angebote des Verlagshauses LayerMedia, Inc.:
Business:
join-online.de | firmenpresse.de | interexpo.de | gruenderstadt.de | existenzgruender-netzwerk.de
unternehmer-netzwerk.de | buerotipp.de | bonx.de
vertriebsoffice.de | businesspress24.com | businessplan-service.de | ratigo.de | vertreter.info
Industrie:
industrietreff.de | packtreff.de | automatisierungstreff.de | chemlin.de | chemlin.com
Consumer:
adyoo.de | classicello.de | kidyoo.de | fitundmunter.de | gateo.de | fynngo.de S.O.S. Deutschland | internet-intelligenz.de

Über uns | Presse | Mediadaten | Nutzungsbedingungen | Datenschutz